Informationen zum E‑Rezept
Seit 1.1.2024 ist das E-Rezept nun tatsächlich verpflichtend in jeder Arztpraxis einsetzbar
Nachdem der Gesetzgeber mit den Regelungen des digitalen Versorgungsgesetztes (DVG) und des Patienendatenschutzgesetzes (PDSG) die gesetzliche Basis zur Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) ins deutsche Gesundheitswesen gelegt hat, gilt ab 1.1.2022 eine Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezeptes für Ärzte*innen, Apotheken, Zahnärzte*innen und Krankenhäuser.
Es löst unser altbekanntes rosa Papierrezept ab.
Dann kann der Kunde durch Vorlage des QR-Codes des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) in der E-Rezept-App (Gematik) oder auf Papier sein Rezept in der Apotheke einlösen.
Zur Zeit können verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel per E-Rezept verschrieben werden.
Alle anderen Verschreibungen, wie
- Hilfsmittel (z. B. Bandagen und Kompressionsstrümpfe)
- Blutzuckerteststreifen
- Diätetische Lebensmittel (z. B. Sondennahrung)
- Verbandstoffe
- Betäubungsmittel
- Medizinprodukte (z. B. Kompressions-Inhaliergeräte)
- T-Rezepte
müssen weiterhin auf das rosa Papierrezept ausgedruckt werden.
- E-Rezepte sollen Papier und Bürokratie reduzieren und den Alltag von Patienten erleichtern.
- Die Datensicherheit für den Patienten wird erhöht.
(Die Datensicherheit für die Patientendaten sowie die Einführung des E-Rezeptes, sprich Nutzung der Patientendaten, ist festgelegt im Patientendatenschutzgesetz PDSG) - Die verordneten Medikamente werden schnell und fehlerfrei in der Apotheke erfasst.
- Die tatsächlich abgegebenen Arzneimittel (unter Berücksichtigung von Rabattverträgen und Lieferschwierigkeiten) werden erfasst und können im elektronischen Medikationsplan dokumentiert und in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden.
- Weitere Anwendungen, z. B Medikationserinnerungen oder Wechselwirkungscheck, sind denkbar.
Auch ohne Smartphone kann der Kunde weiterhin die Rezepte in der Apotheke einlösen. Entweder druckt der Arzt einen QR Code auf Papier (hier kann der Patient lesen, welche Arzneimittel verschrieben wurden.) oder er gibt seine eGK (elektronische Gesundheitskarte) direkt in der Apotheke ab. (Hierbei kann der Patient NICHT sehen, welche Arzneimittel verschrieben wurden.)
Wenn der Patient zu Hause einen Computer hat kann er den QR Code auch auf unserer Website einscannen
Wie funktioniert das E-Rezept?
Nachdem der Arzt das elektronische Rezept auf einem sicheren Server abgelegt hat, kann der Patient mit Hilfe einer bundeseinheitlichen Gematik-E-Rezept-App, die kostenlos auf Ihrem Smartphone installiert werden kann, das E-Rezept speichern, in der Apotheke einlösen, vorbestellen, oder sich per Bote oder Versand zusenden lassen.
Dazu braucht der Patient ein Smartphone, die Ident-App seiner Krankenkasse und eine aktuelle Gesundheitskarte mit 6-stelliger Zugangsnummer und einer PIN, die von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird.
Mit der Gematik-App kann der Patient:
• Sein Rezept lesen
• Eine Apotheke in seiner Nähe finden
• Bei einer Apotheke sein Medikament vorbestellen
• Bei der Apotheke seiner Wahl über die Lieferfähigkeit, den Lieferzeitpunkt, die Zustellung der Arzneimittel per Botendienst per Chat Informationen austauschen
• Das Rezept persönlich oder digital in der Apotheke einlösen
• Auch sollte es möglich sein, den QR-Code (Zugriffsschlüssel) an andere Personen zu schicken, damit diese das Rezept einlösen können.
Der Arzt kann das elektronische Rezept auch auf Papier ausdrucken, welches Sie wie gewohnt in der Apotheke einlösen können.
Mit Hilfe der auf Ihrem Handy installierten Gematik-App können Sie das Rezept einlesen und es wird ein QR Code regeneriert, den Sie dann jederzeit in der Apotheke vorzeigen können.
Wenn Sie sich in der Gematik App registrieren, können Sie auch weitere Funktionen nutzen und z.B. die Rezepte elektronisch vorbestellen, oder sich per Bote oder Versand zusenden lassen. Auch werden die Rezepte dann automatisch vom Arzt in die Gematik-App versandt. Hierzu braucht der Patient die neue Gesundheitskarte mit 6stelliger Zugangsnummer und einer PIN, die von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird.